1. Der eigenhändige Brief (= Autograph) von Melanchthon an seinen Freund Joachim Camerarius gehört zu einer vom Empfänger selbst angelegten Sammlung, die später in den Besitz der römischen Adelsfamilie Chigi kam und 1923 mit deren ganzer Bibliothek der Biblioteca Apostolica Vaticana einverleibt wurde (Rom BAV, Cod. Chis. J VIII 293, f. 303r-v). Siegelspur und Faltung sind Merkmale des Originals. Die Adresse befindet sich auf der Rückseite und enthält außer der Adressierung die Grußformel (S.D. = Salutem dico). Aus den zahlreichen Streichungen Melanchthons läßt sich noch erahnen, wie schnell er geschrieben hat. Camerarius selbst hat die an ihn gerichteten Melanchthon-Briefe für den Druck vorbereitet und dabei auch überarbeitet: So hat er diesen Brief, der keine Jahreszahl trägt, als Nummer 18 des Jahres 1526 in seine Sammlung eingereiht. Die Stückzahl ist in der Regel - wie auch hier - unter der Adresse vermerkt, die Jahreszahl auf der Textseite oben rechts. Außerdem hat er den Titel (D. = Domino) auf der Adresse getilgt und den deutschen Teil der Datumsangabe am Ende des Briefes (Mittwoch) durch die lateinische Angabe (die Mercurii) ersetzt. Die Sammlung dürfte schon relativ früh gebunden und handschriftlich mit einer laufenden Zählung (auf der Textseite oben rechts: 226) versehen worden sein. Die gestempelte Zählung auf der Textseite unten rechts ist modern.
2. Die erste Edition der Briefe Melanchthons an ihn besorgte Camerarius 1569 selbst: Liber continens continua serie epistolas Philippi Melanchthonis scriptas annis XXXVIII. ad Ioach. Camerar. Pabep. nunc primum pio studio et accurata consideratione huius editus, curante eum exprimendum Ernesto Voegelino. Lipsiae MDLXVIIII (Oktav). Die Briefe werden alle komplett mit Adresse und Unterschrift präsentiert und durch den Kolumnentitel bestimmten Jahren zugeordnet. Camerarius hat den Wortlaut der Briefe jedoch gelegentlich verändert, zum Teil auch noch über seine bereits in der Handschrift vorgenommenen Korrekturen hinaus (vgl. dazu unten den Apparat W zur Textedition in MBW).
3. Die erste chronologisch geordnete Gesamtausgabe der Briefe Melanchthons bietet das Corpus Reformatorum in den Bänden 1-10 (1834-1842). Den hier vorgestellten Brief an Camerarius (CR 1, 833f Nr. 420) hat der Herausgeber des CR, Karl Gottlieb Bretschneider, der Edition des Camerarius entnommen - wie er über dem eigentlichen Text vermerkt -, da ihm das Autograph nicht vorlag. Daher sind die Veränderungen des Camerarius in vollem Umfang übernommen worden. Über dem Brief sind neben der laufenden Nummer Datum und Empfänger angegeben.
4. Die kritische und kommentierte Gesamtausgabe von Melanchthons
Briefwechsel (MBW) erscheint in zwei Reihen: a) den Regesten und b)
der Textedition.
a) Die Regesten bieten die Briefe
erstmals in einer zuverlässigen chronologischen Anordnung in Form
paraphrasierender und kommentierender Inhaltsangaben, die zudem die Gliederung
der Texte durch eine Einteilung in Paragraphen deutlich werden lassen.
Im Kopf des Regests stehen in der ersten Zeile links die laufende Nummer
(514) und rechts das Datum mit Abfassungsort, in den folgenden Zeilen Absender
und Adressat mit Aufenthaltsort. Die eckigen Klammern kennzeichnen alle
erschlossenen Informationen: Das Jahr hatte bereits Camerarius im Autograph
ergänzt, und obwohl er sich bei der Zuweisung der Briefe zu bestimmten
Jahren häufig geirrt hat, ist es in diesem Fall aus dem Zusammenhang
der Briefe klar und wurde deshalb in MBW nicht eigens begründet. Der
Abfassungsort ist in der Regel, wenn nichts anderes von Melanchthon selbst
gesagt ist oder sich zwingend aus dem Kontext ergibt, seine Wirkungsstätte
Wittenberg. Der Aufenthaltsort des Empfängers ergibt sich hier aus
dem ersten Paragraphen. Ist nichts explizit über die Sprache des Briefes
vermerkt, ist er wie gewöhnlich lateinisch geschrieben. Am Anfang
und Ende des Regests stehen, wenn möglich, mit Verweispfeil die Nummern
der vorhergehenden und folgenden Stücke von oder an denselben Absender
oder Empfänger. Auch im Regestentext sind erschlossene Erläuterungen
und Zusätze durch eckige Klammern gekennzeichnet. Daß Camerarius
sich in Eisleben aufhielt und folglich von dort aufgebrochen sein dürfte,
ergibt sich aus einigen anderen Briefen. Erst die Auflösung verschiedener
Anspielungen identifiziert die erwähnten Personen hinreichend: z.B.
ist Luther nur verschlüsselt und auf Griechisch als ‘Lehrer’ (griech.:
Didaskalos) bezeichnet. Ferner werden für erwähnte Schriften
die Editionen oder Handschriften nachgewiesen, wie hier für Luthers
lateinische Bibel. Nach dem Regest werden die Fundorte angegeben, die für
den Benutzer von Bedeutung sind.
Die Register zu den Regesten gliedern sich in Personen-, Orts- und Sachregister. Ein Auszug aus dem noch unpublizierten Personenregister zeigt, welche weiteren Informationen man zu den in den Texten erwähnten Personen erhält: neben der normierten Hauptform des Namens alle erheblich abweichenden Nebenformen sowie Kurzbiographien mit knappen Literaturangaben. Die Stellen sind in verschiedene Kategorien eingeteilt (z. B. Absender, Empfänger etc.).
b) Die Textedition basiert hinsichtlich der chronologischen, prosopographischen und sachlichen Einordnung der einzelnen Stücke und ihrer Gliederung auf dem Regestenwerk. Sie übernimmt deshalb den Regestenkopf und die Einteilung in Paragraphen. In einem Vorspann zu jedem Stück wird die handschriftliche und gedruckte Überlieferung zusammengestellt und beschrieben. Der Text wird dann aufgrund der besten erreichbaren Vorlage konstituiert, die am Ende des Vorspanns bezeichnet wird (z. B. Text aus dem Autograph.). Über das Verhältnis des edierten Textes zu seiner Vorlage und zu anderen Textzeugen (App. E und T), aber auch zu solchen Überlieferungsträgern, die nur für die Wirkungsgeschichte bedeutsam sind (App. W), wird außer im Vorspann vor allem im textkritischen Apparat Rechenschaft abgelegt. Die Auflösung der Abkürzungen ist durch kleine Striche kenntlich gemacht. Der Quellen-Apparat (Q) schließlich verifiziert ausdrückliche Zitate im Text, deckt Anspielungen auf, die für den kundigen Empfänger oder zeitgenössischen Leser keines Hinweises bedurften, und identifiziert Werk- und Buchtitel, oft auch bestimmte Ausgaben oder Drucke, die im Text erwähnt werden, z. B. Luthers lateinische Bibel (Z. 11), für die Camerarius ein Druckprivileg erwirken sollte.